MONARCH DOK BRU - der Massive, als Flach- oder Tiefläufer Farbe RÜGEN MADNESS
Der BRU von MONARCH DOK ist eine wunderschöne Produktneuheit zum 15 jährigen Firmenjubiläum von MONARCH DOK. Mit einer Länge von 12 Zentimetern und einem Gewicht von 50 Gramm ist dieser Köder der Hechtsnack, dem kaum ein Frühlingshecht wiederstehen kann. Aufgrund seiner Körperform und seinem Gewicht lässt sich der BRU sehr weit werfen. Die hochrückige Körperform ist jedoch auch für ein extrem reizvolles, flankedes Laufverhalten verantwortlich, das unsere Räuber oftmals magisch anzieht.
Der BRU ist in einer flachlaufenden Variante erhältlich, die je nach Einholtechnik in einer Wassertiefe bis zu einem Meter läuft und eine tieflaufenden Variante, die geworfen eine Lauftiefe von bis zu 2,5 Metern und geschleppt bis zu 4 Metern hat.
Der wie alle MONARCH DOK Köder in liebevoller Handarbeit hergestellte Köder begeistert neben dem HANDMADE durch sein tolles Laufverhalten und seine ganz spezielle Fängigkeit. Beide Varianten sind schwimmende Wobbler OHNE Rasseln.
Länge: ca. 12 cm
Gewicht: ca. 50 Gramm
Laufverhalten: nach Auswahl
Farbe: Rügen Madness
PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller/Produktverantwortung: VOBLER DOK j.d.o.o. Ul. Matije Ivanica 121 32100 Vinkovci Kroatien (Croatia) www.monarch-dok.com monarch.dok@gmail.com
Sicherheits- und Verwendungshinweis – Hardbaits Hardbaits sind ausschließlich zur Verwendung als Angelköder bestimmt. Sie sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Von Kindern fernhalten und stets außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Nicht zur Fütterung von Wiederkäuern, Nutztieren oder Haustieren geeignet. Achtung: Hardbaits sind in der Regel mit scharfen Drillings- oder Einzelhaken ausgestattet. Es besteht erhebliche Verletzungsgefahr durch spitze und scharfe Teile. Nicht für Kinder geeignet. Das Produkt besteht aus Hartkunststoff, Holz oder Metall und kann bei unsachgemäßem Gebrauch Schäden oder Verletzungen verursachen. Die unsachgemäße Verwendung oder der Missbrauch der Produkte, insbesondere für illegale Zwecke, ist ausdrücklich untersagt. Die Nutzung hat ausschließlich unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu erfolgen.