Black Cat "Catfish Clonk S-Clonk 2" das Wallerholz der Extraklasse:
Auch das "S-Clonk 2" wurde vom Wallerprofi Stefan Seuß persönlich entwickelt und über einen langen Zeitraum ausgiebig getestet. Gerade in den Flüssen Rhein, Neckar, der Rhone und am Po wurden mit diesem Wallerholz überdurchschnittliche Fangerfolge erzielt.
Durch die spezielle Bauweise des "S-Clonk 2" kann der Angler über mehrere Stunden hinweg ermüdungsfrei Klopfen, der ovale Kopf des Holzes erzeugt dabei außergewöhnliche Druckwellen unter Wasser. Dieses Wallerholz ist zudem ideal für Anfänger, denn mit ihm kann das Klopfen sehr leicht erlernt werden.
Menge: 1 Stück
PRODUKTSICHERHEIT: Dieses Produkt wurde vor dem Inkrafttreten der GPSR in Verkehr gebracht. Es unterliegt daher nicht den Anforderungen dieser Verordnung. Die Sicherheit entspricht den zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung geltenden Vorschriften.
Sicherheits- und Verwendungshinweis – Wallerholz Ein Wallerholz ist ein spezielles Angelzubehör, das dazu dient, durch Klopfen auf der Wasseroberfläche Druck‑ und Schallwellen zu erzeugen, um Welse anzulocken. Es ist ausschließlich für diesen Zweck beim Angelsport bestimmt. Von Kindern fernhalten und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Nicht zur Verwendung durch Kinder geeignet. Beim Einsatz vom Boot oder Ufer ist auf sicheren Stand und Standfestigkeit zu achten, da unkontrollierte Bewegungen, Ausrutschen oder Stolpern zu Verletzungen führen können. Achtung: Beim Schlagen des Wallerholzes auf die Wasseroberfläche besteht Verletzungsgefahr für Hände, Arme und umstehende Personen. Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen, um unbeabsichtigte Schläge zu vermeiden. Das Produkt kann aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen und scharfe Kanten oder raue Flächen aufweisen. Vor jeder Nutzung ist das Gerät auf Beschädigungen oder Materialermüdung zu prüfen; beschädigte Geräte nicht verwenden. Die unsachgemäße Verwendung, insbesondere außerhalb des vorgesehenen Angelkontexts oder für illegale Zwecke, ist ausdrücklich untersagt. Die Nutzung hat ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Gewässer‑ und Naturschutzvorschriften des jeweiligen Landes zu erfolgen.